Infos

Das hAMMERsound Festival findet 2024 zum dritten Mal im Landkreis Weilheim-Schongau statt. Aufgrund einer landkreisweiten Jugendbefragung, bei der sich die Jugendlichen mehr jugendspezifische Veranstaltungen gewünscht haben, wird dieses von der Kommunalen Jugendarbeit Weilheim-Schongau in Zusammenarbeit mit den Jugendzentren und dem Kreisjugendring veranstaltet.

In Mitten des Marktes Peißenbergs findet das Festival auf dem Festplatz statt. Genau gegenüber liegt der Bahnhof, also perfekt, um mit den öffentlichen Verkehrsmitteln anzureisen.

Neben Live-Musik und einem Skateevent gibt es auch noch eine Azubi-Meile, bei der Firmen ihre Ausbildungsberufe vorstellen und so den einen oder anderen Lehrling finden können. Für das Festival braucht man kein Ticket, da dieses ohne Eintritt ist.

 

Also save the date,

wir freuen uns auf Euch :-)

Den Platzplan findet ihr hier.

Einlass der Besucher/innen

1. Jeder Besucher bekommt ein Festivalbändchen. Mit dem Festivalbändchen kann man das Gelände verlassen und bis 18 Uhr wieder betreten. Jeder Besucher über 16 Jahren erhält ein Alterskontrollbändchen, das er während dem Aufenthalt auf dem Festivalgelände zu tragen hat.

2. Ab 18 Uhr ist ein Wiederbetreten des Festivalgeländes mit bereits angelegtem Armband NICHT mehr möglich.

3. Beim Einlass findet aus Gründen der Sicherheit und Ordnung  eine Sicherheitskontrolle durch den Sicherheitsdienst statt.

4. Der Veranstalter ist bei Zuwiderhandlung der Festivalregeln berechtigt, den Zutritt zu der Veranstaltung zu verweigern, insbesondere dann, wenn der/die Besucher/in nicht bereit ist, unerlaubte Gegenstände an der Einlasskontrolle abzugeben (wobei keinerlei Ansprüche gegen den Veranstalter wegen eines möglichen Verlustes des betreffenden Gegenstandes bestehen) oder augenscheinlich alkoholisiert ist.

 

Jugendschutz

1. Da das hAMMERsound Festival um 22 Uhr endet, ist der Besuch des Festivals ab 10 Jahren (ohne Begleitung eines/r Personensorgeberechtigten/r) gestattet.

2. Unter 10 Jahren ist der Besuch des Festivals nur in Begleitung eines/r Personensorgeberechtigten  erlaubt. Aufgrund der lauten Musik ist ein Besuch mit Kindern unter 8 Jahren ausdrücklich nicht zu empfehlen.

3. Alkohol wird nur an Personen ausgeschenkt, denen laut Jugendschutzgesetz der Konsum von Alkohol erlaubt ist. Es gilt das Jugendschutzgesetz. Beim Getränkestand ist das Alterskontrollbändchen unaufgefordert vorzuzeigen.

4. Die Teilnahme von Jugendlichen am Festival wird aufgrund des Personensorgerechts - unter Berücksichtigung des Jugendschutzgesetzes - von den Eltern bestimmt. Letztlich treffen die Eltern die Entscheidung über die Anreise, die Teilnahme und den weiteren Aufenthalt unter 18-Jähriger am Festival. Weiterhin gelten die gesetzlichen Beschränkungen für die Ausgabe und den Verzehr alkoholischer Getränke und das Rauchen. Bei einer Jugendschutzkontrolle können erkennbar Betrunkene oder rauchende Kinder und Jugendliche nach Hause geschickt werden.

5. Erkennbar Betrunkene wird der Eintritt zum Festivalgelände vom Sicherheitsdienst verwehrt.

 

Aufenthalt der Besucher/innen auf dem Veranstaltungsgelände

1. Der/die Besucher/in hat sich auf dem Veranstaltungsgelände so zu verhalten, dass der Veranstalter, andere Besucher/innen und Dritte nicht geschädigt, gefährdet oder belästigt werden.

2. Den Anweisungen des Veranstalters und des Sicherheitsdienstes ist unbedingt und zu jeder Zeit Folge zu leisten.

3. Es ist dem/der Besucher/in verboten,

  • den Veranstaltungsablauf zu stören,
  • strafbare, ordnungswidrige oder allgemein zu missbilligenden Handlungen vorzunehmen, dabei behilflich zu sein oder dazu anzustiften,
  • Feuer zu machen, Feuerwerkskörper oder pyrotechnische Gegenstände zu zünden,
  • Anlagen und Einrichtungen zu beschmieren, zu beschädigen oder zu entfernen,
  • das Veranstaltungsgelände zu verunreinigen,
  • Werbung jeglicher Art zu betreiben, sofern dies vom Veranstalter zuvor nicht ausdrücklich und schriftlich erlaubt wurde,
  • Dritte unerlaubt fotografieren, zu filmen oder das gesprochene Wort aufzuzeichnen,
  • Absperrungen zu umgehen oder erkennbar nicht dem Gast zugängliche Bereiche zu betreten oder dabei behilflich zu sein,
  • außerhalb der Toiletteneinrichtungen seine Notdurft zu verrichten,
  • in der Umgebung des Festivalgeländes wild zu campen.

 

4. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei Verstoß gegen die Festivalregeln und dann, wenn ein/e Besucher/in auf dem Veranstaltungsgelände Straftaten (z.B. sexuelle Nötigung, Körperverletzung, Diebstahl, Drogenhandel) begeht, ist der Veranstalter berechtigt, den/die Besucher/in - sofern erforderlich auch ohne jegliche Vorwarnung - von der Veranstaltung auszuschließen.

5. Macht der Veranstalter von seinem Ausschlussrecht Gebrauch, so verliert der Eintrittsberechtigte seine Wirksamkeit. Ein Anspruch auf erneuten Einlass ist ausgeschlossen.

 

Erlaubte und verbotene Gegenstände

1. Erlaubt ist die Mitnahme handtaschengroßer Regenschirme, Turnbeutel und Jutetaschen sowie kleinere Umhängetaschen bis zur Größe DIN A4.

2. Das Mitsichführen, Mitbringen und/oder Nutzen folgender Gegenstände ist für den/die Besucher/in verboten:

  • Feuerwerkskörper, Wunderkerzen, weitere pyrotechnische Gegenstände,
  • Regenschirme über Handtaschengröße
  • Klappstühle oder andere Sitzgelegenheiten
  • Rucksäcke und Taschen über DIN A4 Größe, Ausnahme: Teilnehmer vom Skatecontest
  • Hieb-, Schuss-, Stichwaffen jeglicher Art,
  • Profikameras ohne Akkreditierung, Go Pros
  • Drogen
  • Tiere

3. Personen, die nicht bereit sind, die verbotenen Gegenstände abzugeben, wird der Zutritt auf das Festivalgelände verwehrt, wobei keinerlei Ansprüche wegen des möglichen Verlustes des betreffenden Gegenstandes bestehen.

4. Es gibt vor Ort keine Möglichkeit, Gepäckstücke zu lagern.

 

Ablauf der Veranstaltung

1. Die Veranstaltung ist eine Freiluftveranstaltung und findet bei jedem Wetter statt. Ausnahmen sind wetterbedingte Umstände (Gewitter, Sturm usw.), höhere Gewalt, behördliche Anordnung, gerichtliche Entscheidung oder andere wichtige Umstände mit Auswirkung auf die Sicherheit der Besucher/innen. Dies kann zu einer Änderung des Ablaufs oder einem Abbruch bzw. einer Absage führen.

2. Wird die Veranstaltung abgesagt oder deren Durchführung abgebrochen oder unmöglich, so hat der/die Besucher/in keinen Anspruch auf weitergehenden Schadensersatz. Dies gilt für alle Gründe, ob sie vom Veranstalter zu verantworten sind oder nicht. Programmänderungen sind vorbehalten. Der Veranstalter bemüht sich im Falle der Absage einzelner Künstler(gruppen) um entsprechenden Ersatz.

3. Der Zutritt zu Veranstaltungsbereichen mit einem beschränkten Fassungsvermögen wird nur im Rahmen der behördlich genehmigten Zuschauerkapazitäten gewährt. Bei Erschöpfung des Aufnahmevolumens ist dem Veranstalter eine vorübergehende Beschränkung des Zutritts möglich.

4. Eine Verlegung der Veranstaltung ist vorbehalten.

 

SICHERHEIT

1. Den Anweisungen des Veranstalters und des Sicherheitsdienstes ist unbedingt und zu jeder Zeit Folge zu leisten.

2. Die Besucher/innen werden vor pöbelnden und alkoholisierten Gästen geschützt. Wer andere Gäste belästigt oder bedroht, muss das Festivalgelände verlassen. Stark angetrunkenen Gästen wird der Eintritt auf das Festivalgelände vom Sicherheitsdienst verwehrt.

 

TON- UND FILMAUFNAHMEN

1. Ton-, Film- und Videoaufnahmen von den auf dem Festival auftretenden Künstler/innen sind, auch wenn für den persönlichen Gebrauch, grundsätzlich untersagt. Der Veranstalter weist darauf hin, dass der Missbrauch strafrechtlich verfolgt werden kann.

2. Professionelle Ton-, Film- und Videoaufnahmen sind nicht ohne ausdrückliche Erlaubnis gestattet. Bitte wenden Sie sich deswegen an den Veranstalter.

3. Der/die Besucher/in stellt den Veranstalter von jeglicher Inanspruchnahme wegen der Anfertigung, Vervielfältigung, Verwertung oder öffentlichen Zugänglichmachung von ihm angefertigter Fotografien und Videos frei.

4. Auf dem Festival werden durch den Veranstalter Foto- und Filmaufnahmen erstellt. Mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes willigt der/die Besucher/in unwiderruflich in die unentgeltliche Verwendung seines Bildnisses und seiner Stimme ein für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Ton, die vom Veranstalter oder dessen Beauftragten in Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden, sowie deren anschließende Verwertung in allen gegenwärtigen und zukünftigen Medien (wie insbesondere in Form von Ton- und Bildtonträgern sowie der digitalen Verbreitung, beispielsweise über das Internet).

 

HAFTUNG DES VERANSTALTERS

 

1. Die vertragliche wie gesetzliche Haftung des Veranstalters für Schäden gleich welcher Art ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht

  • für Schäden, die der Veranstalter vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat;
  • In Fällen leichter Fahrlässigkeit des Veranstalters, für Schäden, die auf einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen;

2. Die vorstehenden Bestimmungen gelten für die Haftung des Veranstalters, seiner Organe, Mitarbeiter und sonstiger Erfüllungsgehilfen.

 

Der Safe Space ist eine Anlaufstelle für Mädchen und Frauen, die Hilfe brauchen. Egal was Euer Problem ist, ob ihr Eure Freunde verloren habt, ihr belästigt wurdet oder andere Probleme habt. Einfach zum Safer Space gehen und Dir Hilfe holen. Einfach Ausschau halten nach dem Wegweiser Safer Space.

Auf dem Festivalgelände wird es ausreichend Getränke- und Essenstände geben. Es wird fleischiges, als auch vegetarisches wie auch deftiges und süßes Essen geben.

Neben der Live-Musik auf dem hAMMERsound Festival wird es in Zusammenarbeit mit der Skateschule GoSkate! noch ein Skateevent geben. Zudem sind einige Firmen auf der Azubi-Meile vertreten, die ihre Ausbildungsmöglichkeiten vorstellen und über ihr Unternehmen informieren.

Außerdem wird es weitere Infostände von den Jugendzenten, dem Kreisjugendring und der freiwilligen Feuerwehr Peißenberg geben.

Nähere Infos dazu gibt es unter dem Menüpunkt Anfahrt.

Eintritt frei - Die Veranstaltung ist für alle Besucher*innen kostenlos.

 

Familienfreundlich - Das hAMMMER sound Festival ist ein Jugendfestival, bei welchem auch die gesamte Familie herzlich willkommen ist.

 

Barrierefreie Anreise mit ÖPNV - Die Anreise zum Festivalgelände ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln barrierefrei möglich. Die Bahnhofsstation in Peißenberg (direkt gegenüber des Festivalgeländes) ist vollständig barrierefrei und verfügt über ein Blindenleitsystem am Bahnsteig, Einsatz moderner Niederflurfahrzeuge, optischer Fahrgastinfo sowie einem barrierefreien WC. Aus allen Gemeinden im Landkreis (ausgenommen sind fünf Gemeinden mit passender Zuganbindung) fahren Shuttle- und Nachtbusse, welche ebenfalls barrierefrei sind.

 

Barrierefreie Haltestelle - Die Haltestelle zum ÖPNV und zum Shuttle- und Nachtbus sind barrierefrei zugänglich. Die Bahnhofsstation Peißenberg ist vollständig barrierefrei.

 

Behindertenparkplätze - Eigens gekennzeichnete Parkplätze stehen am Parkplatz am Festivalgelände zur Verfügung. (Entfernung zum Eingang: 150m) Weitere Parkplätze sind am Bahnhof (Entfernung zum Festival: 450m ) und an der Tiefstollenhalle (Entfernung zum Festival: 700m).

 

Zugänglich mit Rollstuhl - Auf dem Festplatz gibt es keine Treppen. Höhendifferenzen werden mit Rampen überwunden. Das Festival findet Open Air statt.

 

Barrierefreie Toilette - Direkt auf dem Festivalgelände befindet sich eine Barrierefreie Toilette. Sie ist barrierefrei zugänglich und rollstuhlgerecht eingerichtet.

 

Assistenzhunde - Es ist möglich, einen Assistenzhund mitzubringen. Andere Hunde werden nicht zugelassen. Bei dem Infostand gibt es Wasser für die Assistenzhunde.

 

Induktionsschleifen - Induktionsschleifen sind vorhanden und können gegen ein Pfand am Infostand ausgeliehen werden.

 

Awareness Team - Ein gut geschultes Team von Sozialpädagog*innen und zahlreichen Helfer*innen sind vor Ort über das gesamte Festgelände verteilt und per Funk verbunden (u.a. auch Infostand, Backstage, Zufahrt etc.). Das gesamte Team trägt einheitliche Kleidung mit einer Warnweste. Zusätzlich sind das Rote Kreuz, die Freiwillige Feuerwehr, die Polizei, das THW und eine externe Sicherheitsfirma vor Ort.

 

Ruheraum - Auf dem Festivalgelände gibt es einen Ruheraum mit verbundenem Safe Space, welcher im Backstage eingerichtet ist. Die Personen wenden sich hierfür bitte an den Infostand, das Awarenessteam oder folgen der Beschilderung zum Safe Space und Ruheraum.

 

Keine störenden Lichteffekte - Es kommen keine stroboskopischen Effekte zum Einsatz.

F.A.Q.

Nein, bei uns kann man leider nicht zelten. Nachdem das Festival schon um 22 Uhr vorbei ist und wir Nachtbusse anbieten und der Zug auch noch fährt, sollte jeder die Möglichkeit haben nach Hause zu kommen.

Einlass ist ab 13.45 Uhr.

Das Festival ist ohne Eintritt. Man braucht also keine Tickets.

von 14.00 bis 22.00 Uhr

Das Festival findet bei jeder Witterung statt. Allerdings wird dieses abgesagt oder abgebrochen, sobald es eine Unwetterwarnung gibt. Einen Ersatztermin gibt es dann nicht.

Jeder Besucher wird am Einlass kontrolliert. Alle Besucher ab 16 Jahren, bekommen ein extra Alterskontrollbändchen, damit der Getränkeausschank nicht nochmal kontrollieren muss. Also Ausweis nicht vergessen! Es gilt das Jugenschutzgesetz.

Erkennbar Betrunkene wird der Zugang zum Festivalgelände verwehrt.

Nachdem das Festival eine Jugendveranstaltung ist, dürfen auch Kinder ab 10 Jahren ohne Begleitperson bis zum Ende (22.00 Uhr) auf dem Festivalgelände bleiben. Kinder unter 10 Jahren müssen mit einer personensorgeberechtigten Person kommen.

 

Nein, das Mitbringen von eigenen Getränken und Essen ist nicht gestattet. Auf dem Festival gibt es aber jede Menge Verpflegung, zu jugendgerechten Preisen.

Auf unserem Platzplan findet Ihr alles, was es auf dem Festivalgelände zu entdecken gibt.

Nein, ab 18 Uhr ist Wiedereinlassverbot. Wer vor 18 Uhr das Festivalgelände verlässt und erst nach 18 Uhr wieder auf das Gelände möchte, wird nicht mehr rein gelassen.

Nein, auf das Festivalgelände dürfen nur kleine Stoffbeutel (Turnbeutel) und andere kleine Taschen, die nicht größer als ein DinA4 Blatt sind mit rein genommen werden.

Eine Anmeldung ist nicht notwendig. Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer muss einen unterschriebenen Haftungsausschluss dabei haben. Alle unter 18 Jahren, müssen diesen von Ihren Eltern unterschreiben lassen. Wer keinen dabei hat, darf auch nicht am Skateevent teilnehmen. Nähere Infos gibt es auch noch unter dem Menüpunkt Skate.

Am Bahnhof Peißenberg, auf dem Parkplatz an der Tiefstollenhalle, auf dem Rathausparkplatz oder auf dem Parkplatz des Verkehrsübungsplatzes.

Ja, das ist es.

Schreibt uns eine Email unter koja@lra-wm.bayern.de

Alle Infos zum Bandcontest findet Ihr hier.

Ja, das kannst Du sehr gerne. Melde Dich sehr gerne direkt über Helferbereich auf unserer Homepage an. Wir freuen uns über jeden Helfer.